VERBOT FÜR TOURISTISCHE
BEHERBERGUNG
Aufgrund der Covid-19-Pandemie ist die
Beherbergung zu touristischen Zwecken bis auf weiteres untersagt. Auch danach kann es weitere Einschränkungen insbesondere bei
touristischen Beherbergungen und Reisen geben. Diese können sich auch
kurzfristig ändern. Bitte informieren Sie sich daher, ob Sie im genannten
Buchungszeitraum zum angestrebten Reisezweck beherbergt werden dürfen. Eine
Übersicht zu den geltenden Regelungen finden Sie hier: Länderverordnungen - Deutscher Tourismusverband. Eine Verantwortung für Aktualität und Vollständigkeit der
Informationen auf den verlinkten Seiten können wir nicht übernehmen.