VERBOT FÜR TOURISTISCHE
BEHERBERGUNG
Aufgrund der Covid-19-Pandemie ist die Beherbergung zu touristischen
Zwecken bis auf weiteres untersagt. Auch danach kann
es weitere Einschränkungen insbesondere bei touristischen Beherbergungen und
Reisen geben. Diese können sich auch kurzfristig ändern. Bitte informieren Sie
sich daher, ob Sie im genannten Buchungszeitraum zum angestrebten Reisezweck
beherbergt werden dürfen. Eine Übersicht zu den geltenden Regelungen finden Sie
hier: Länderverordnungen - Deutscher Tourismusverband. Eine Verantwortung für Aktualität und
Vollständigkeit der Informationen auf den verlinkten Seiten können wir nicht
übernehmen.